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Muhammad-Ali-Moschee-Kairo | Bildquelle: STERN TOURS

Muhammad-Ali-Moschee-Kairo

Islamisches Glaubensbekenntnis und religiöse Pflichten

Das islamische Glaubensbekenntnis (arab. "Schahada") lautet (in stark vereinfachter Umschrift): "aschhadu an la ilaha illa Allah, wa aschhadu anna Muhammadan rasul Allah" – was in etwa bedeutet: "Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott (Allah) und dass Mohammed der Prophet (bzw. Gesandte) Gottes (Allahs) ist".

Spricht man dieses Glaubensbekenntnis vor Zeugen laut und deutlich und bei vollem Bewusstsein aus, wird man in der Regel als Muslim anerkannt.

Natürlich ist es mit dem Glaubensbekenntnis nicht getan. Es gibt auch zahlreiche religiöse Pflichten, die ein frommer Muslim zu erfüllen hat. Insgesamt gibt es die sogenannten fünf Säulen des islamischen Glaubens. Neben dem Glaubensbekenntnis gehören dazu auch die regelmäßigen Gebete (arab. "Salah"). Zu den Gebetszeiten werden die Gläubigen vom Muezzin (Gebestausrufer) gerufen, der vom Minarett der Moschee aus ruft, und zwar fünfmal am Tage: bei Sonnenaufgang, zur Mittagsstunde, am Nachmittag und bei Sonnenuntergang sowie am späten Abend. Ebenso wichtig ist die Einhaltung der Fastenzeiten (arab. "Saum") während des Monats Ramadan. Besonders verdienstvoll ist es, wenn man es schafft, mindestens einmal im Leben nach Mekka zu pilgern (Pilgerfart, arab. "Hadsch"). Dann gibt es die moralische Verpflichtung zur Armensteuer oder zum Almosen (arab. "Sakat"), um die armen Mitmenschen an der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. Schließlich soll sich der Gläubige dem Dschihad widmen, dem heiligen Krieg. Dieser Krieg muss nicht unbedingt als bewaffneter Kampf gegen Ungläubige verstanden werden. Es ist auch gemeint, den Krieg mit sich selbst und den täglichen Versuchungen zu führen; es geht sozusagen um das Bestreben, trotz aller Schwierigkeiten im alltäglichen Leben ein standhafter Moslem (Muslim) zu bleiben. Natürlich gehört auch dazu, im gegebenen Fall Ungläubige vom wahren Glauben zu überzeugen oder Gegner des Islams zu bekämpfen.

Zu diesen fünf Säulen des Islams (zusammengefasst: Glaubensbekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen, Pilgerfahrt) kommen noch zahlreiche andere gesellschaftliche Regeln und Normen, die das Zusammenleben in einer islamischen Gesellschaft determinieren. Dazu gehören strenge Regeln beim Umgang zwischen Mann und Frau und Speiseverbote (kein Alkohol, kein Schweinefleisch). Wie im Christentum und Judentum gilt auch im Islam die Zinswirtschaft als unmoralisch (so erwähnt im Koran, Sure 2, Verse 276 bis 283). Daher gibt es Bemühungen, Geldwirtschaft und Bankgeschäfte nach Kriterien zu gestalten, die moralisch mit dem Islam vereinbar sind. Allgemein gilt jede Art von Spekulation und Glücksspiel als moralisch verwerflich.


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