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Landinformationen & Reisetipps zu Marokko

Beste Reisezeit / Klima / Wetter

Die klimatischen Verhältnisse des nordwestafrikanischen Landes Marokkos bestehen aus drei unterschiedlichen Klimazonen. An den Küsten zum Atlantik und zum Mittelmeer findet man eigentlich ganzjährig mediterranes bzw. subtropisches Mittelmeerklima vor. Die Tagestemperatur liegt hier meist um die 25 Grad. Selbst im Winter ist die durchschnittliche Temperatur mit 16 Grad noch sehr angenehm, allerdings kann es in dieser Zeit auch zu starken Regenfällen kommen. An der Straße von Gibraltar findet man als Tourist sowohl klimatisch wie ich geologisch und geografisch eine starke Nähe zu Spanien. Auf die Hochgebirgszüge des Atlas folgen dann allmählich Steppen und später auch Wüsten mit ihrem angestammten Steppen- bzw. Wüstenklima. Trocken und heiß mit Durchschnittstemperaturen von bereits über 30 Grad im Hochland, und Wüstenklima mit 40 – 50 Grad im Süden, dominieren diesen Teil der Gebirgskette, die das Land in einen eher fruchtbaren Nordwesten und einen trockenen, wüstenhaften Südosten teilt.

Klimatabelle zu Marokko

Nach Marokko reist man am besten in der Zeit von April bis Juni, in die Küstenregionen auch von April bis November. Wer das Landesinnere sehen möchte, der reist indes besser von Oktober bis Mai. Für die Sahararegion sind indes eigentlich nur die Monate März/April sowie Oktober/November wirklich zu empfehlen. Nur in dieser Zeit wird es tagsüber nicht ganz so heiß und die Temperaturen fallen nachts auch nicht so stark ab, während in allen anderen Monaten die nächtliche Temperatur sogar unter den Gefrierpunkt sinken kann. Der Winter im Gebirge bietet sogar die Möglichkeit zum Skifahren.

Einreisebestimmungen

Für Deutsche Staatsbürger ist die Einreise nach Marokko grundsätzlich unproblematisch, sofern touristische Zwecke vorliegen. Ein Visum ist generell nicht notwendig, und die Einreise kann mit einem Reisepass sowie einem vorläufigen Reisepass erfolgen. Im Rahmen von Pauschalreisen ist inzwischen auch die Einreise mit Personalausweis möglich, es empfiehlt sich aber, grundsätzlich den Reisepass zu verwenden. Bei Einreise werden zwei Meldescheine ausgefüllt, ab dann ist der Aufenthalt für insgesamt 90 Tage gestattet. Diese 90-Tage-Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da ein längerer Aufenthalt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht darstellt und strafrechtliche Konsequenzen hat. Auch ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer nicht so ohne weiteres möglich. In solchen Fällen empfiehlt es sich, aus- und wieder einzureisen. Kinder benötigen einen Kinderreisepass, ein noch gültiger Kinderausweis wird ebenfalls noch akzeptiert. Der Kindereintrag in den elterlichen Reisepass wird nicht mehr akzeptiert.

Essen & Trinken

Die marokkanische Küche gilt grundsätzlich als schmackhaft, obgleich die Kombination aus bspw. Fleisch und Minze, Datteln oder Zucker in einigen Gerichten anfangs ungewohnt sein könnte (bspw. „Pastilla“, ein beliebtes gebackenes Dessert aus wechselnden Schichten Teig, gewürztem Fleisch, Mandelmasse und mit Puderzucker bestreut).

Lammfleisch ist ein fester Bestandteil in Marokko, Rindfleisch und Geflügel ebenso. Besonders in den Küstenregionen finden sich außerdem Fisch und Meeresfrüchte fest in den Speisekarten verankert. Coucous gibt es sowohl als Gericht wie auch als Beilage. Generell verbindet die Küche Marokkos sowohl Einflüsse arabischer wie kolonialer Natur. Tangine (Tajine) zählt wohl zu den bekanntesten Gerichten, ein Fleischeintopf, scharf gewürzt und in unzähligen Variationen vertreten, beispielsweise auch mit Garnelen, Hühnchen, Oliven und/oder Tomatensoße. Suppen sind in ihrer Konsistenz oft nicht von Brei und Soßen zu unterscheiden und werden häufig als Vorspeise oder gar zum Frühstück (bsw. Besara, ein Brei aus Brechbohnen und Olivenöl) mit arabischem Brot serviert. Diese Gerichte finden sich eigentlich überall auf den Straßen und Märkten. Gerade günstigere Restaurants führen häufig aber nur eine sehr kleine Auswahl traditioneller marokkanischer Gerichte.

Im Bereich Fast-Food trifft man auf die „Rôtisserie chicken“, wo gebratenes Hähnchen und auch Sandwiches/gefüllte Baguettes angeboten werden. Gängige Beilagen sind in der Kette wie auch an Ständen auf der Straße Salat und Pommes. Auf westliche Fast-Food-Ketten trifft man natürlich ebenso. Kaffee und Minztee wird einem eigentlich überall angeboten, sie sind quasi Nationalgetränk, frische Fruchtsäfte finden sich ebenfalls überall. Alkoholika werden, wie für ein islamisches Land üblich, nur selten ausgeschenkt, in einigen großen Supermärkten gibt es eigene Alkoholabteilungen, die allerdings einen eigenen Zahlung- und Ausgangsbereich aufweisen. Milch und Datteln gelten als Zeichen besonderer Gastfreundschaft für spezielle Gäste.

Leitungswasser ist stark chlorhaltig und sollte nicht getrunken werden.

Feste & Feiertage

Neben den gesetzlichen Feiertagen (1. und 11. Januar, 3. März, 1. und 23. Mai, 9. Juli, 14. und 20. August, 6. und 18. November) gelten in Marokko natürlich auch islamische Feiertage, darunter das Ende des Ramadan Anfang Februar und das Thronfest Anfang März. Am 10. Mai wird das Neue Jahr/Mondjahr begangen. Insbesondere im Fastenmonat Ramadan kann sich der gesellschaftliche Verkehr sowie der Geschäftsverkehr stark verändern. Händler und Geschäfte schließen zeitiger und öffnen dafür spät abends wieder. Essen, Trinken und Rauchen ist am Tag und in der Öffentlichkeit in dieser Zeit streng untersagt. Hotels bieten für Touristen hier dann meist abgeschirmte Bereiche an, in denen sie ihren gewohnten Essgewohnheiten nachgehen können, ohne die Einheimischen damit zu verärgern. Auch zu anderen Feiertagen, wie dem Geburtstag des König Hassan II. am 9. Juli oder des Propheten Mohammed am 19. Juli sind starke Einschränkungen bis hin zur völligen Geschäftslosigkeit zu erwarten.

Impfbestimmungen

Eine Pflichtimpfung für die Einreise nach Marokko besteht nicht, der gängige Impfschutzkalender sowie Auffrischimpfungen für Erwachsene und Kinder werden dennoch generell empfohlen, was auch Tetanus, Diphterie und Kinderlähmug umfasst. Als Reiseimpfung empfiehlt sich außerdem eine Impfung gegen Hepatitis A. Wer länger im Land bleiben möchte oder besondere Exkursionen plant, der sollte sich außerdem gegen Hepatits B, Tollwut und Typhus impfen lassen. Obwohl Malaria in einigen ländlichen Gegenden und in nördlichen Küstenregionen vereinzelt vorkommt ist ein präventiver Schutz in Form eine Impfung nicht nötig, der gängige Mückenschutz in Form von langer Kleidung (die in Marokko ohnehin angebracht ist) sowie Mückenlotionen reicht aus.

Kleidung

Marokko ist ein islamisches Land, entsprechend sollte man sich als Tourist auch an die Gepflogenheiten halten. Das betrifft insbesondere, dass die Knie und Achseln, besser noch die Arme von Kleidung bedeckt bleiben sollten. Europäische Frauen müssen zwar kein Kopftuch tragen, es empfiehlt sich aber, stets einen Schal dabei zu haben, um diesen notfalls als Kopfbedeckungen zweckentfremden zu können. Auch ein tiefer Ausschnitt und freie Schultern werden nicht gerne gesehen. An den Stränden ist Badekleidung kein Problem, auch nicht an den Pools im Hotel, außerhalb sollte jedoch konsequent darauf verzichtet werden. Offene Schuhe (Sandalen) sind der Temperaturen wegen empfohlen, ebenso lange aber luftige dünne Kleidung. Aufgrund der starken Sonne empfiehlt sich außerdem generell eine Kopfbedeckung. Moscheen sollten indes stets mit Kopftuch besichtigt werden.

In Marokko wird die Frau in Restaurants und Hotels übrigens eher weniger beachtet, was bedeutet, dass Bestellungen, Bezahlen und Co. stets vom Mann durchgeführt werden sollten.

Post

Die marokkanische Post gilt allgemein als zuverlässig. Allerdings kann es vorkommen, dass Sendungen nach Europä trotzdem einige Wochen unterwegs sind. Wer innerhalb des Landes Post erhalten möchte, der kann das in den Großstädten meist postlagernd und gegen Vorlage des Personalausweises tun. Pakete, die das Land verlassen sollen, sollten geöffnet aufgegeben werden, da sie grundsätzlich durch einen Check gehen müssen. Erst nach erfolgtem Check wird das Paket zugeklebt und verschickt.

Sprache

Die Amtssprache im ganzen Land ist Arabisch. Neben Arabisch findet sich Französisch als Zweitsprache vor allem im Geschäftsbereich. Französisch wird an arabischen Schulen als Zweitsprache auch gelehrt, sodass hiermit recht gut durchzukommen ist. Im nördlichen Teil des Landes trifft man teils auch auf Spanisch. In den Touristenzentren genügt oftmals Deutsch und Englisch, außerhalb ist ohne Französischkenntnisse jedoch kaum ein Auskommen möglich. Die Marokkaner begrüßen darüber hinaus auch jeden Touristen, der über Arabischkenntnisse verfügt, und seien sie noch so klein. Sie helfen auch beim Feilschen auf dem Markt und erzielen u.U. höhere Rabatte als das Feilschen auf Französisch.

Strom

Die Stromspannung beträgt 110 Volt und 220 Volt Wechselstrom (50Hz). Schmale Stecker sind meist kein Problem (bspw. von Laptops), Schuko-Stecker nicht zwingend. Manchmal sind Hotelzimmer auch mit unterschiedlichen Steckdosen ausgestattet.

Telefon

Das Mobilfunknetz wird durch zwei Betreiber abgedeckt: Meditel und Mobile IAM. Beide bieten Prepaid-Karten an. Das ist besonders dann zu empfehlen, wenn man sich innerhalb des Landes anrufen lassen möchte. Für längere Aufenthalte und Wüstentouren empfiehlt sich jedoch generell ein Satellitentelefon. GPRS ist nur mit einem Mobilfunkvertrag möglich. In den Innenstädten finden sich öffentliche Telefonzellen sowie auch Telefongeschäfte. Auslandsgespräche sind in vielen spanischen Enklaven günstiger. Darüber hinaus sind Internetcafés zahlreich vertreten, wenn auch nicht mit der uns gewohnten Bandbreite. A-DSL ist vorherrschend, WLAN zuweilen ebenfalls vertreten.

Trinkgeld / Bakschisch

In Hotels und Restaurants wird auf Rechnungen ein gesetzlicher Bedienzuschlag von 10% aufgeschlagen. Darüber hinaus ist ein zusätzliches Trinkgeld gerne gesehen aber nicht verbindlich. In Hotels hingegen schon: hier wird pro Gepäckstück 2 DH Trinkgeld für den Träger erwartet, das Zimmermädchen bekommt 30 DH.

Währung & Geld

Die offizielle Währung Marokkos ist der Dirham (DH), der in 100 centimes (c) unterteilt wird. Die Münzen beginnen bei 5 c und entsprechen ab hier der unseren Stückelung bis hoch zu 5 und 10 Dh-Münzen. Die Scheine sind gestückelt in 10, 20, 50, 100 und 200 Dh. 1 Euro entspricht dabei ungefähr 11 Dirham. Besonders Scheine zu 100 und 200 Dh können oftmals nicht ausreichend gewechselt werden, weshalb man stets ausreichend „Kleingeld“ mitführen sollte. Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte möglichst in der Bank oder Wechselstube erfolgen. Einheimische bieten zwar auch einen Umtausch an, hierbei sollte man aber Vorsicht walten lassen, da dieser Umtausch illegal ist. Die Bankautomaten sind in der Nähe von Touristenzentren und Hotels gut vertreten, in den äußeren Vierteln so gut wie gar nicht.

Vor Ausreise sollte möglichst alles an einheimischem Geld ausgegeben werden, da der Dirham ausschließlich in Marokko verwendet wird und dein Umtausch hierzulande so gut wie unmöglich oder unglaublich teuer ist. Außerdem ist die Ausfuhr, obgleich es Toleranzgrenzen von um die 1.000 Dh gibt, verboten.

Zeitumstellung

Die Zeitumstellung zu Marokko beträgt MEZ -1 Stunde, während der Sommerzeit -2 Stunden. Marokko selbst hat keine Sommerzeit.

Zollbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr einheimischer Währung ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen liegen bei bis zu 1.000 Dirham, sind aber schwankend und eher dem Zollpersonal überlassen. Ansonsten dürfen allgemein Gebrauchsgegenstände die Wäsche, Schuhe, Kleidung, Hygieneartikel und Schmuck zollfrei eingeführt werden. Darüber hinaus 1 Reiseschreibmaschine/Laptop, 1 Kamera, Fernglas, Radio, Sportausrüstung und kleinere Campingausrüstungen, umfangreiche Campingausrüstung muss detailiert und in doppelter Ausführung deklariert werden.

Erwachse dürfen zudem bis zu 200 Zigaretten/Zigarillos oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak zollfrei einführen, 1 Liter Alkohol, Nahrungsmittel sowie Kaffee und Proviant in angemessener Höhe, ausreichend bis Erreichen des Reiseziels.

Funkgeräte, gleich welcher Art, sind verboten und werden beschlagnahmt sowie mit Geldstrafen geahndet (auch im KfZ).

Hinweis

Wir überprüfen in unregelmäßigen Abständen die oben genannten Bestimmungen. Für die Richtigkeit der auf dieser Website angegebenen Daten können wir jedoch keine Gewähr übernehmen, da sich die Bestimmungen von Zeit zu Zeit und damit auch zwischen den von uns vorgenommenen Prüfungen ändern können. Für detaillierte Informationen nutzen Sie bitte die amtlichen Stellen und die Informationen auf der Seite vom Auswärtigen Amt zu Marokko.

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